Das Recht der Reichen: Bundesverfassungsgericht kippt Mietendeckel

In Berlin wurde der Mietendeckel per Gesetz eingeführt. Heute hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass das rechtswidrig ist, weil das Mietpreisrecht bundesweit im BGB geregelt ist. Bundesgesetzgebung sticht Landesgesetzgebung. Darum müssen hunderttausende Mieter jetzt die volle Mietdifferenz in Millionenhöhe nachzahlen.

Gegen den Mietendeckel hatten 284 Bundestagsabgeordnete von CDU/CSU und FDP geklagt. Ihre Vermieter-Klientel, die ungern im Rampenlicht steht, wird es ihnen danken. Feststimmung oben, Katerstimmung unten. Das „Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin“ (MietenWoG Bln) ist das Papier nicht wert, auf dem es gedruckt ist. Jetzt muss eine alternative, rechtssichere Herangehensweise gefunden werden.

Allerdings stellt sich die Frage, warum die rot-rot-grüne Berliner Regierung überhaupt den Gesetzgebungsansatz gewählt hatte? Hat sie aus Inkompetenz ihre Gesetzgebungsbefugnisse übertreten? Standen heuchlerischer Mutwille und taktische Imagepflege dahinter, um so zu tun, als ob sie sich für die Belange der Menschen einsetzen würden, in dem Wissen, dass der Mietpreisdeckel gekippt würde?

Ob es nun Mitte-Rechts ist (CDU/CSU, FDP, AfD), wo Vermieter-Interessen geschützt werden, oder Mitte-Links (SPD, Grüne, Linke), wo Mieter-Interessen an der Nase lang geführt werden – im Ergebnis haben Mieter keine andere Interessenvertretung als nur sich selbst.

Wer zur Miete wohnt, sollte zugleich Mitglied im Mieterverein sein. Gegen grundsätzlich übermächtige Vermieter können Mieter nur gemeinsam eine gleichwertige Machtposition aufbauen. (So wie es für die Arbeit gilt: Wer lohnabhängig arbeitet, sollte Gewerkschaftsmitglied sein.)

Zusätzlicher öffentlicher Druck kann über Mieter-Initiativen aufgebaut werden. Das hatte Berlin eigentlich gut vorgemacht mit der Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“. Nach deren heutiger Niederlage in Karlsruhe müssen sie sich neu aufstellen und einen anderen Ansatz finden. Es ist eine bittere Lektion. Aber aufgeben darf man nicht!

Die naheliegendste Wahloption im Bundestagswahljahr 2021 sind aus wohnungspolitischer Mieter-Sicht kommunistische Parteien, denn so viel man dem real-existierenden Sozialismus auch vorwerfen mag, für Wohnungen haben sie alle gesorgt.

Realpolitisches, strategisches Wählen nur derjenigen Parteien, die Chancen haben, die 5-Prozent-Hürde zu nehmen, konserviert den nicht mehr tragbaren Ist-Zustand auf dem überteuerten, viel zu kleinen Wohnungsmarkt. So ein Wahlverhalten führt den Bundestags-Parteien, die letztlich allesamt Vermieter-Politik betreiben, unverdiente Stimmen und damit schädliche Macht zu. Das kann nur aufhören, wenn wir aufhören, ihnen unsere Stimmen zu übergeben.